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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sat-iTec Systemhaus GmbH

Heisinger Straße 21
87437 Kempten (Allgäu)
Deutschland

Telefon: 08334 / 3000022
E-Mail: info@sat-itec.de
Web: www.sat-itec.de

Geschäftsführer: Günther Löb
Handelsregister: Amtsgericht Kempten, HRB 18508
Umsatzsteuer-ID: DE457863343

Stand: 07. Juli 2026

§ 1 – Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der Sat-iTec Systemhaus GmbH (nachfolgend „Anbieter") gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Anbieter und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber" oder „Kunde").

(2) Das Leistungsangebot des Anbieters umfasst insbesondere:

  • TK-Anlagen: Planung, Lieferung, Installation und Wartung von Telekommunikationsanlagen
  • Hosting & Rechenzentrum: Serverhosting, Housing, 365 Tage / 24×7-Betrieb
  • IT-Systeme: Planung, Aufbau und Betrieb von IT-Infrastrukturen und Netzwerken
  • IT-Software: Beschaffung, Lizenzierung, Installation und Konfiguration von Software
  • IT-Hardware: Beschaffung, Lieferung und Installation von Hardware-Komponenten
  • Backup & Restore: Datensicherung, Wiederherstellung und Managed Backup-Dienste
  • Cloud-Dienste: Migration, Betrieb und Management von Cloud-Lösungen
  • Websites: Planung, Entwicklung und Pflege von Webseiten
  • Exchange Online: Einrichtung und Verwaltung von Microsoft Exchange Online
  • IT-Security: Firewall, Cyber Security, Virenschutz, Managed Security Services
  • IT-Consulting: Strategische IT-Beratung und Projektmanagement

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, sofern einzelne Regelungen nicht ausdrücklich nur für eine Gruppe gelten.

(4) Abweichende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu.

§ 2 – Vertragsschluss

(1) Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Anbieters,
  • Unterzeichnung eines Angebots oder Vertrags durch den Kunden,
  • Beginn der Leistungserbringung durch den Anbieter, oder
  • Zahlung durch den Kunden, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(4) Technische Angaben, Abbildungen, Produktbeschreibungen oder Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

(5) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.

§ 3 – Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Dienstleistungsvertrag, Wartungsvertrag oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung.

(2) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt.

(3) Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg geschuldet ist, handelt es sich bei IT-Beratung, Support, Wartung und sonstigen Dienstleistungen um Dienstleistungsverträge im Sinne der §§ 611 ff. BGB.

(4) Werkleistungen (z. B. Installationen, individuelle Konfigurationen, Projektrealisierungen) können als Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB vereinbart werden.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Pflichten qualifizierte Subunternehmer einzusetzen, sofern berechtigte Interessen des Kunden nicht entgegenstehen.

(6) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung (Change Request). Mehraufwand durch Änderungswünsche des Kunden wird gesondert berechnet.

§ 4 – Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Unterlagen, Systeme, Passwörter und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn von Arbeiten an IT-Systemen eine vollständige und aktuelle Datensicherung vorzunehmen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte an Software, Daten, Systemen und sonstigen Materialien verfügt, auf die der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung zugreift.

(4) Verzögerungen, die auf fehlende oder unzureichende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Anbieters. Entstehender Mehraufwand kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

(5) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der für den Anbieter erreichbar ist und Entscheidungen im Rahmen des Auftrags treffen kann.

§ 5 – Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise.

(2) Alle Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.

(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt:

  • gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen,
  • gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(5) Der Anbieter kann angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen verlangen, insbesondere bei größeren Projekten, Hardwarebestellungen oder Sonderbeschaffungen.

(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind.

(7) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 – Lieferung von Hardware und Software

(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

(2) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, Herstellerverzug, Streiks, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen verlängern die Lieferzeit angemessen. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über derartige Verzögerungen.

(3) Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Versanddienstleister auf den Kunden über (§ 447 BGB).

(4) Bei Verbrauchern geht die Gefahr erst mit tatsächlicher Übergabe der Ware an den Verbraucher über (§ 475 Abs. 2 BGB).

(5) Software wird gemäß den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers überlassen. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbedingungen. Eine Weitergabe von Software ohne ausdrückliche Zustimmung des Lizenzgebers ist untersagt.

(6) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

§ 7 – Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum des Anbieters (einfacher Eigentumsvorbehalt).

(2) Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Anbieters (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

(3) Der Kunde darf Vorbehaltsware ohne Zustimmung des Anbieters weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.

(4) Bei Pfändung oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde den Anbieter unverzüglich schriftlich zu informieren.

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern.

§ 8 – Support, Wartung und Hosting

(1) Art, Umfang und Verfügbarkeit von Support-, Wartungs- und Hosting-Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der Leistungsbeschreibung.

(2) Für Hosting-Leistungen gelten insbesondere folgende Standards:

  • 365 Tage / 24×7-Betrieb und Support
  • Notstromversorgung
  • Geschützter und geregelter Gebäudezugang
  • Zertifiziertes Personal
  • Mehrere Internet-Uplink-Anbieter

(3) Vereinbarte Reaktionszeiten sind keine garantierten Lösungszeiten, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt.

(4) Der Anbieter schuldet keine dauerhafte Fehlerfreiheit von IT-Systemen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

(5) Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden rechtzeitig im Voraus mitgeteilt. Notfallwartungen können ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, Supportleistungen außerhalb vereinbarter Servicezeiten gesondert zu berechnen.

§ 9 – Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Für Mängel an gelieferten Waren und erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Gegenüber Unternehmern gilt:

  • Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung/Abnahme schriftlich zu rügen.
  • Verdeckte Mängel sind innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
  • Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).

(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen (2 Jahre ab Übergabe bei Neuwaren, § 438 BGB; 1 Jahr bei gebrauchten Waren, soweit vereinbart).

(4) Der Anbieter leistet Gewährleistung nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

(5) Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf:

  • unsachgemäßer Bedienung oder Veränderung durch den Kunden,
  • normaler Abnutzung,
  • fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,
  • ungeeigneten Betriebsmitteln,
  • mangelhafter Mitwirkung des Kunden beruhen.

§ 10 – Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für:

  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
  • Schäden aufgrund des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft,
  • Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Auftragswert des jeweiligen Vertrags begrenzt.

(4) Für Datenverluste haftet der Anbieter nur, soweit der Kunde eine ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherung gemäß § 4 Abs. 2 dieser AGB vorgenommen hat.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

§ 11 – Datenschutz (DSGVO / GDPR)

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO/EU 2016/679), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie sonstigen anwendbaren Datenschutzvorschriften.

(2) Die Datenschutzerklärung des Anbieters ist unter www.sat-itec.de/datenschutz abrufbar und Bestandteil dieser AGB.

(3) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung als Auftragsverarbeiter für den Kunden tätig wird (z. B. Zugriff auf Kundendaten bei Wartung, Hosting oder Cloud-Diensten), wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

(4) Der Kunde ist als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten in seinen Systemen sicherzustellen.

(5) Der Anbieter verpflichtet seine Mitarbeiter zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz.

§ 12 – Vertraulichkeit

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und Daten der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass eine Partei dagegen verstoßen hat,
  • der empfangenden Partei bereits vor Vertragsschluss bekannt waren,
  • von einer Partei rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurden,
  • aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offenbart werden müssen.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren.

§ 13 – Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle vom Anbieter erstellten Werke (Software, Dokumentationen, Konzepte, Webseiten, Konfigurationen etc.) unterliegen dem Urheberrechtsschutz.

(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Bearbeitung der erstellten Werke ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters ist untersagt.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 14 – Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen (z. B. Wartungsverträge, Hosting-Verträge, Managed Services) ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

(2) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, können Dauerschuldverhältnisse mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres ordentlich gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • erheblichem Zahlungsverzug des Kunden,
  • schwerwiegender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
  • Insolvenz oder drohender Zahlungsunfähigkeit einer Partei.

(4) Jede Kündigung bedarf der Schriftform (Brief oder E-Mail mit Lesebestätigung).

(5) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden auf Anfrage alle kundeneigenen Daten in einem gängigen Format zur Verfügung. Nach Ablauf einer Übergabefrist von 30 Tagen nach Vertragsende ist der Anbieter berechtigt, kundenbezogene Daten zu löschen.

§ 15 – Widerrufsrecht (für Verbraucher)

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu.

(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss (bei Dienstleistungen) bzw. ab Erhalt der Ware (bei Kaufverträgen).

(3) Zur Ausübung des Widerrufsrechts ist eine eindeutige Erklärung gegenüber dem Anbieter erforderlich (z. B. per Brief oder E-Mail an info@sat-itec.de).

(4) Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungsverträgen vorzeitig, wenn der Anbieter die Leistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt und er von seinem Widerrufsrecht Kenntnis hatte (§ 356 Abs. 4 BGB).

§ 16 – Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dem nicht zwingende Vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entgegenstehen.

(2) Gerichtsstand:

  • Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Kempten (Allgäu).
  • Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(3) EU-Streitschlichtung: Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit, soweit keine gesetzliche Pflicht besteht.

(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(5) Schriftformklausel: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

Stand: 07. Juli 2026 | Sat-iTec Systemhaus GmbH, Kempten (Allgäu)

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